Ein kleines Gepäckstück, das mit in die Flugzeugkabine darf, ist aus vielerlei Gründen praktisch. Handgepäck bedeutet aber auch ein Sicherheitsrisiko. Deshalb gibt es strenge Bestimmungen, die Sie unbedingt beachten sollten, um keine Schwierigkeiten am Check-In oder an der Sicherheitskontrolle zu bekommen. Zollbestimmungen gelten übrigens auch für im Handgepäck mitgeführte Lebensmittel.
Zulässige Stückzahl, Größe und Gewicht für das Handgepäck erfragen
Erkundigen Sie sich unbedingt vor dem Reisebeginn bei der gewählten Fluggesellschaft, wie die Bestimmungen für das Handgepäck sind. Es gibt eine Empfehlung der International Air Transport Association (IATA). Danach darf die Summe von Länge, Breite und Höhe des Handgepäckstücks nicht mehr als 115 cm betragen. Das wird von Kofferherstellern üblicherweise für ein Format 55 cm × 40 cm × 20 cm genutzt.
Eine Maximalgröße von 56 cm × 45 cm × 25 cm wird nach der IATA-Empfehlung auch noch toleriert, was in etwa einer normalem Sporttasche entspricht (Abb.). Die Fluggesellschaften sind daran allerdings nicht gebunden. Häufig werden nur im Vergleich zur IATA kleinere Maße akzeptiert (zum Beispiel nur 35 cm Breite), und es gibt Gewichtsbeschränkungen bis hinunter auf fünf Kilogramm.
Ein zusätzlicher Gegenstand, zum Beispiel eine kleine Handtasche oder eine Laptop-Tasche, ist auch nicht mehr überall erlaubt. Es geht bei diesen Bestimmungen vor allem um die Sicherheit, denn das Gepäck muss in die Boxen oder unter den Sitz passen, damit es bei Turbulenzen niemanden verletzen kann.
Gerade Billigflieger haben Handgepäck aber auch als zusätzliche Einnahmequelle entdeckt, sodass Sie bei zu vielen, zu großen oder zu schweren Gepäckstücken nicht auf Kulanz setzen sollten. Trotz der relativ hohen Zusatzgebühren für Gepäck, die bei Billig-Airlines je nach Ticket-Kategorie häufig anfallen, empfehlen beispielsweise die Reisespezialisten von 9Brands, Zusatzgepäck gleich beim Buchen des Flugs mit anzugeben. Das ist immer noch deutlich günstiger, als am Flughafen zu üppiges Handgepäck nachträglich als Gepäck aufgeben zu müssen.
Ermessensspielraum für Handgepäckbestimmungen an der Sicherheitskontrolle
Vielflieger wissen, wie unterschiedlich die Bestimmungen zum Handgepäck bei der Sicherheitskontrolle ausgelegt werden. Wer sichergehen will, dass er nichts zurücklassen muss, sollte von einer strengen Kontrolle ausgehen.
Waffen und alles, was als Waffe verwendet werden kann, darf nicht ins Handgepäck. Dazu gehören Nagelscheren, Feilen und Taschenmesser. Oftmals werden kleine Multitools im Handgepäck mitgeführt, auch diese werden von der Sicherheitskontrolle aussortiert und beschlagnahmt.
Auch Sportausrüstung, wie Wanderstöcke und Schlittschuhe, haben das Potenzial zur Waffe und müssen deshalb ins aufgegebene Gepäck. Flüssigkeiten, Gel und Cremes sind nur in Behältern mit maximal 100 ml Fassungsvermögen erlaubt. Hinweis: Größere Behälter werden immer zurückgewiesen, auch wenn weniger Flüssigkeit enthalten ist. Die Behälter müssen wiederum in eine durchsichtige, verschließbare Plastiktüte von maximal einem Liter Inhalt verpackt sein, zum Beispiel in einen Gefrierbeutel mit Zip-Verschluss. Pro Passagier ist nur eine solche Tüte zugelassen. Ausnahmen gelten für notwendige Medikamente und Babynahrung.
Übliche Elektronische Geräte, wie Smartphone, E-Book-Reader und Digitalkamera, sind erlaubt. Mit Zusatzakkus oder einer Powerbank sollten Sie es aber nicht übertreiben. Die IATA empfiehlt insgesamt 100 Wattstunden Speicherkapazität als Obergrenze.
Wie Sie sehen, kann sich das Handgepäck schon bei Reiseantritt im Flugzeug zum Ärgernis entwickeln, deshalb sollten Sie alle Bestimmungen einhalten und nicht auf die Kulanz des Sicherheitspersonals hoffen.