Reiseversicherungen sind eine wichtige Sache, wenn man auf Reisen geht. Wir haben ja bereits über den Sinn der Reisekostenrücktrittsversicherung berichtet, welche man als sehr sinnvolle Reiseversicherung einstufen kann, wenn man eine Reise frühzeitig bucht. Es gibt aber eine ganze Reihe von weiteren Reiseversicherungen, welche im Angebot der meisten Versicherer zu finden sind. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag den Sinn oder Unsinn von verschiedenen Versicherungen innerhalb der Reiseversicherungen nahebringen.
Die Reise-Krankenversicherung: ein Muss!
Es gibt Reiseversicherungen, deren Abschluss dringend anzuraten ist. Zu diesen Reiseversicherungen zählt die Reise-Krankenversicherung. Die Prämien für diese Versicherung sind relativ niedrig, aber der Nutzen im Ernstfall sehr hoch.
Wichtig für den Abschluss der Reise-Krankenversicherung ist natürlich auch das Reiseziel. Verreist man innerhalb der Europäischen Union, so genießt man aufgrund des sogenannten Schengener-Abkommens einen soliden Grundschutz. Ob Sie in ein Land reisen, welches zu den Unterzeichnern des Schengener Abkommens zählt, merken Sie, ob Sie an der Grenze per Passkontrolle kontrolliert werden, oder ob Sie frei einreisen können. Das ist aber kein eindeutiges Indiz, dass Sie in ein Schengen-Land einreisen, denn es gibt Länder, beispielsweise Großbritannien und Irland, die zwar kooperieren, aber keine Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens sind.
Auf jeden Fall empfehlen sogar alle Krankenkassen den Abschluss einer Reise-Krankenversicherung! Ein Grund dafür ist, das wirklich nicht alle Leistungen von den Krankenkasen übernommen werden. Beispielsweise wird der Krankenrücktransport in die Heimat auch bei Notwendigkeit generell nicht von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Selbst bei privaten Krankenversicherungen ist man diesbezüglich oftmals nicht vollständig abgesichert.
Absolut notwendig ist die Reise-Krankenversicherung, wenn man in die USA, Kanada und in alle anderen Länder der Welt reist, die nicht der EU angehören. Hier kann ein notwendiger Arztbesuch oder gar ein Krankenhausaufenthalt so richtig in Eingemachte gehen. Ein Krankenhausaufenthalt in den USA kann Sie tausende von Euro kosten, selbst ein Besuch beim Allgemeinmediziner, zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung, kann hunderte von Euro kosten. Um solche Kostenrisiken zu vermeiden, sollten Sie unbedingt eine Reisekrankenversicherung abschließen.
Die Reise-Unfallversicherung
Wichtig sind natürlich immer Versicherungen, in denen es um die Gesundheit der/des Reisenden geht. So macht, neben dem Abschluss der Reisekrankenversicherung, die Reise-Unfallversicherung durchaus Sinn. Eine Reise-Unfallversicherung springt beispielsweise ein, wenn man im Ausland verunglücken sollte, ob bei einem Autounfall oder bei einem Unfall in den Bergen. Diese Versicherung übernimmt dann die Kosten für eine notwendige Bergung und zahlt, je nach Tarif, sogar eine Invaliditätsrente. Aber es sei darauf hingewiesen, dass Sie unbedingt vor Abschluss einer Reise-Unfallversicherung überprüfen sollten, ob Sie nicht schon eine private Unfallversicherung haben. Denn diese deckt in aller Regel auch Unfälle im Ausland mit ab. Eine oftmals bei KFZ-Versicherungen integrierte „Mallorca-Police“ schützt Sie vor Schäden, die mit einem KFZ im EU-Ausland auftreten können.
Insofern gilt: Checken Sie im Vorfeld Ihre privaten Versicherungspolicen, bevor Sie Geld für einen eventuellen doppelten Versicherungsschutz bezahlen. Ebenso verhält es sich mit der Auslandshaftpflichtversicherung. Im Normalfall sind Sie mit Ihrer Haftpflichtpolice auch weltweit geschützt, sodass sich ein Abschluss einer Zusatzpolice erübrigt.
Welche Reiseversicherung ist nicht empfehlenswert?
Eine zumeist nicht notwendige Reiseversicherung ist die Reisegepäckversicherung oder Diebstahlversicherung. Diese Versicherung ist oftmals nicht nur teuer, sie schützt Sie Ihr Eigentum dazu nur in einem sehr eingeschränktem Maße.
Die Reisegepäckversicherung springt zwar meist ein, wenn Ihr Reisegepäck gestohlen wurde, allerdings nur, wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen.
So müssen Sie im Schadensfall nachweisen, was sich im gestohlenen Gepäckstück befunden hat und außerdem mit Original-Kaufbelegen nachweisen, wie viel was gekostet hat. Sie müssen ebenfalls nachweisen, dass Ihnen das Gepäckstück sozusagen von den Füßen weg geklaut wurde und der Verlust nicht durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.
Weiterhin müssen Sie den Verlust des Gepäckstückes umgehend bei einer Landesbehörde (örtliche Polizeidienststelle) anzeigen und bestätigen lassen. Last but not least erhalten Sie sowieso nur den Zeitwert des jeweiligen Gegenstandes von der Versicherung erstattet.
Sollte Ihr Gepäck im Flugzeug oder bei einem anderen Transportunternehmen beschädigt werden oder gar abhanden kommen, haftet ohnehin das jeweilige Transportunternehmen. Weiterhin könnte es sein, dass Ihre private Hausratversicherung den Verlust Ihres Reisegepäcks in gewissen Umfang deckt, hier gilt wieder: kontrollieren Sie Ihre privaten Policen, ob nicht schon ein Versicherungsschutz besteht. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt lassen und keine wertvollen Gegenstände und wertvollen Kleidungsstücke mit auf die Reise nehmen.