Haben Sie schon Ihre Reise für dieses Jahr gebucht? Wenn ja, dann gehören Sie zu den Frühbuchern, die sicherlich von günstigen Frühbucherrabatten profitieren.
Doch in diesem Beitrag möchte ich nicht auf Frühbucherrabatte eingehen, sondern darauf, wie Sie Ihre Reise für den Fall der Fälle absichern können.
Zu den sinnvollen Versicherungen bei Buchung einer Reise zählt, neben der Auslandskrankenversicherung, die Reiserücktrittsversicherung. Doch ist es sinnvoll, eine Rücktrittsversicherung für die gebuchte Reise abzuschließen? Und worauf muss man dabei achten? Hier in diesem Beitrag erfahren Sie mehr.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung , auch Reisekostenrücktrittsversicherung genannt, ist dafür da, um Sie bei Nichtantritt einer gebuchten Reise davor zu schütze, auf den Kosten sitzenzubleiben. Denn jeder Reiseanbieter verlangt bei Stornierung einer Reise Stornogebühren. Diese Stornogebühren sind variabel, aber wenn Sie die Reise kurz vor dem gebuchten Anreisetag stornieren, sind meistens 90% des gesamten Reisepreises fällig. Doch selbst, wenn noch mehrere Wochen bis zum Anreisetag liegen, sind die Stornogebühren zumeist sehr hoch.
Von Glück reden können in solch einem Fall all diejenigen, die eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben.
Wenn Sie aus irgendeinem Grund Ihre Reise nicht antreten können oder wollen, dann sollte die abgeschlossene Versicherung die Stornokosten übernehmen. Doch Vorsicht: jede Versicherung hat ganz spezielle Regelungen dafür, in welchem Falle die Kosten übernommen werden.
Hier die wichtigsten 10 Gründe, wo eine Reisrücktrittsversicherung zahlt:
- Tod
- das plötzliche Auftreten einer schweren Krankheit, die zur Reiseunfähigkeit führt
- ein Unfall, der zu Verletzungen führt, dass die Reise nicht angetreten werden kann
- ein unvorhergesehener Verlust seines Arbeitsplatzes einer versicherten mitreisenden Person
- eine zum Buchungszeitpunkt unbekannte Schwangerschaft
- ein Wechsel des Arbeitsplatzes, der mit einer Urlaubssperre einhergeht
- plötzlich aufgetretene Schäden am Eigentum durch Elemantargewalten
- Komplikationen bei einer notwendigen Impfung für die Reise (Impfunverträglichkeit)
- unvorhergesehene ausbildungsrelevante Prüfungswiederholungen, die genau auf den Reisezeitraum fallen
- Vorladung als wichtiger Zeuge vor Gericht
In jedem Falle müssen ärztliche Atteste vorgelegt werden, bzw. Bestätigungen von Ämtern oder des Arbeitgebers. Ohne solche (glaubwürdigen) Bescheinigungen wird es dagegen schwierig, die Stornokosten erstattet zu bekommen.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung auf keinen Fall?
Immer, wenn bereits bei Buchung einer Reise vorhersehbar ist, dass ein Versicherungsfall eintreten kann, zahlt die Versicherung nicht. Das sind vor allem solche Dinge, wie chronische Krankheiten oder Krankheiten, die bereits bei der Buchung der Reise bestanden.
Führt also eine Erkrankung zur Stornierung, die schon einmal vor der Reisebuchung beim Versicherten diagnostiziert wurde, sieht es nicht gut aus, sein Geld zurückzubekommen. Allerdings ist eine bestehende Erkrankung nicht zwangsläufig ein Ablehnungsgrund für die Zahlung. Denn wenn ein unvorhersehbarer Aspekt oder Komplikationen hinzukommen, welche eine Reiseunfähigkeit nach sich ziehen, dann zahlt die Versicherung die Stornierungskosten. Alles muss aber ebenfalls per ärztlichem Attest belegt werden.
In diesen Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht
- bei einer Erkrankung, die schon einmal vor der Reisebuchung beim Versicherten diagnostiziert wurde
- bei chronischen Erkrankungen ohne nennenswerte Verschlechterung
- bei Buchung bekannt gewesene geplante Kürzungen im Unternehmen und der damit verbundene zu erwartende Arbeitsplatzverlust
- eine bereits bekannte Schwangerschaft ohne Komplikationen, die den Reiseantritt unmöglich machen könnten
- schlechtes Wetter im Urlaubsort
- Flugangst
- wenn die Reiserücktrittsversicherung zu spät abgeschlossen wurde (spätestens 30 Tage vor Reiseantritt)
- wenn bereits eingecheckt wurde (Flugzeug bei einer Pauschalreise oder Hotel, Ferienobjekt
Je nach Versicherungsklauseln in der Versicherungspolice sind auch folgende Gründe ausreichend, dass der Versicherer die Zahlung verweigert:
- betriebsbedinge Streichungen von Urlaubstagen
- höhere Gewalt durch Naturkatastrophen, Seuchen oder Epidemien im Urlaubsland
- Terrorgefahr oder gar Krieg
- irgendwelche Reisewarnungen
- Streik von Fluggesellschaften oder des Bodenpersonals
- Pleiten von Reiseunternehmen
- Wenn Sie oder eine versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls können die Leistung gekürzt werden.
Für wen gilt die Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reisekostenversicherung leistet im begründeten Schadensfall für alle Personen, die im Versicherunsgvertrag aufgeführt sind. Gründe für eine Stornierung können allerdings auch alle Personen sein, mit denen man sehr eng verwandt ist. Auch wenn der Grund der Lebenspartner ist, kann die Versicherung zahlen, wenn es die Versicherunsgbedingungen zulassen.
Sogar Ihr Hund kann einen Versicherungsfall auslösen, beispielsweise bei dessen Erkrankung. Wichtig dabei ist, dass dieser im Vertrag oder in den Reiseunterlagen als mitreisendes Tier erwähnt ist.
Wann ist die Reisekostenversicherung nicht mehr zuständig?
In Krankheitsfällen oder bei Gründen, die nach Reiseantritt auftreten, ist die Reisekostenversicherung nicht mehr der Ansprechpartner. In diesem Fall ist die hoffentlich abgeschlossene Auslandskrankenversicherung der Ansprechpartner. Denn sobald die Reise angetreten ist, hat der Versicherer seine Pflichten erfüllt und der Versicherungssschutz beendet. Die Reise gilt dabei als angetreten, wenn man beispielsweise im Urlaubsobjekt oder im Flieger eingecheckt hat.
Wie Sie sehen, ist nicht jeder Grund ausreichend, um die bei einer Stornierung anfallenden Stornierungskosten ersetzt zu bekommen. Prüfen Sie deshalb auch immer, was in den Versicherungsklauseln des Versicherers steht.
Als Grundregel können Sie sich merken: Sobald es sich bei einer Stornierung der Reise um einen Grund handelt, der bei Buchung der Reise klar vorhersehbar war, wird keine Versicherung zahlen. Hier müssen Sie den Beweis für das Gegenteil liefern, nicht die Versicherung.
Rechtzeitiger Abschluss der Reisekostenversicherung als Voraussetzung
Wichtig ist, dass Sie die Reisekostenversicherung rechtzeitig abschliessen, denn beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Anreise weniger als 30 Tage, dann leistet der Versicherer nicht. In solch einem Fall können Sie sich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sparen. Auch bei kurzfristigen Buchungen macht der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung keinen Sinn.
Wichtig zu wissen ist auch die Tatsache, dass der Versicherer niemals die vollen Reisekosten übernimmt, sondern immer nur die vom Reiseveranstalter erhobenen Stornierungskosten. Wenn in den Klauseln des Reiseanbieters steht, dass eine Stornierung der Reise nicht möglich ist, dann macht es ebenfalls keinen Sinn, solch eine Versicherung abzuschließen.